Artikel 1: Jeder Mensch ist mit Geburtsrecht Eigentümer (Shareholder) der Global Reserve
Bank. Jedem Individuum gehört ein einziger Anteil, der nicht veräußert werden kann.
Mit der Registrierung in einem beliebigen Telekom-Shop werden der genetische Fingerabdruck
sowie Name und Emailadresse (weitere Angaben sind überflüssig). in das System eingespeichert.
Der Shareholder sucht sich einen telecommunicator aus, der ausschließlich auf seine individuelle
DNA reagiert. Die Rechnung dafür wird vom GRB Kommunikationskonto bezahlt.
Mit der Registrierung übernehmen Shareholder Verantwortung für die Ökosysteme der Erde, indem
sie einen festgelegten Prozentsatz ihres GRB-Einkommens in die Erneuerung von Ökosystemen investieren.

Artikel 2: Die von der GRB herausgegebene digitale Währung heißt ecocredit.
Die existierende Menge an ecocredit hängt vom Zustand des Planeten ab. Der Reichtum der irdischen Ökosysteme wird von den Shareholdern bewertet, und zwar mittels eines elektronischen Fragebogens.
Durch die freie Telekommunikation sind die Shareholder gut informiert über den Gesundheitszustand des Planeten.
Außerdem merkt jeder, ob es der unmittelbaren Umwelt besser oder schlechter geht.
Aus dem errechneten Durchschnitt wird der aktuelle Wert der GRB ermittelt.
Steigt der Wert, erhöht sich damit die Geldmenge in der GRB Reserve.
Damit wird der Wohlstand kommender Generationen gesichert.

Artikel 3: Bei der Umstellung vom alten System auf das neue beginnen wir mit der Geldmenge von 6.000 Billionen ecocredits. Beim Start der GRB beträgt das Ökosystem-Vermögen der Erde also e6.000 Billionen. Das ist eine Zahl mit fünfzehn Nullen. Diese errechnete Summe wird benötigt, um die Entstehung und den Erhalt einer wohlhabenden Weltgemeinschaft zu gewährleisten. Die Kaufkraft eines ecocredit ist festgesetzt auf den Wert eines US Dollars vom 1.Januar 2000. Das entspricht ungefähr € 1,20.

Artikel 4: Bei Systemstart befinden sich 500 Billionen ecocredits auf dem GRB Kommunikationskonto.
Diese Summe wird in die Telekommunikation der Shareholder investiert. Jeder Shareholder wählt bei der Registrierung einen persönlichen telecommunicator, der biometrisch verschlüsselt wird, für andere also wertlos ist. Für behinderte Shareholder kommen sprechende Geräte und ähnliche Innovationen auf den Markt.
Das Telekommunikationsnetzwerk wird optimal ausgebaut und leistungsstarke Satelliten werden gemietet. Vom GRB Kommunikationskonto werden alle Gebühren für Shareholder Kommunikation bezahlt, einschließlich Service und Ersatz bei Verlust von telecommunicators. Auch telefonische Simultanübersetzungen in alle Sprachen werden vom Kommunikationskonto bezahlt.

Artikel 5: Mit Systemstart wird das Kapitalaustauschkonto oder Umrechnungskonto mit
700 Billionen ecocredits kapitalisiert. Über dieses Konto findet die Systemumstellung statt, indem alle nationalen Währungen in ecocredit umgetauscht werden. Dieser Vorgang wird über die BIZ (Bank für internationalen Zahlungsausgleich) in Basel durchgeführt, dem Zusammenschluss aller nationalen Zentralbanken. Wenn Sie zum Beispiel €50.000 auf Ihrem Bankkonto haben, so wird diese Summe in ca. 42.000 ecocredits umgewechselt.
Mit dem Übergang werden sofort die Schulden sämtlicher Staaten getilgt.
Die auf dem Umrechnungskonto verbleibende Summe von schätzungsweise 500 Billionen ecocredits wird u.a. über die UN in die Erneuerung von Ökosystemen investiert. Hierzu zählen Investitionen in natürliche Kreisläufe, saubere Energie, Gesundheit, Bildung, Wissenschaften und Künste, Recycling, nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Säuberung verseuchter Gebiete sowie Design Entwicklung und Technologie von ökologischen Projekten.

Artikel 6: Mit der Registrierung eröffnet ein Individuum gleichzeitig ein Shareholder Konto.
Bei der Registrierung weist das Konto einen Saldo von 41 ecocredits auf. Jedes Shareholder Konto wird mit der Summe von 300.000 ecocredits kapitalisiert. Dieser Betrag wird in täglichen Teilbeträgen von 41 ecocredits überwiesen (41 ecocredits entsprechen ca. €50).
Die Summe von 300.000 ecocredits wurde wie folgt errechnet: Im Jahre 2000 wurden für den Bedarf eines privilegierten Kindes US $15.000 benötigt. Über einen Zeitraum von 20 Jahren ergibt das die Summe von $ 300.000. Der tägliche Betrag von 41 ecocredits reicht aus, um die körperlichen Grundbedürfnisse eines Menschen zu erfüllen. Damit gehören Armut und Hungersnöte der Vergangenheit an.
Der Geldwert aller Vermögen der Shareholder und Gewerbe, also Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Güter, Maschinen, Bargeld etc. wird auf ecocredit umgerechnet. Jeder Mensch erhält also seinen gesamten Besitz vom alten ins neue System und wird zusätzlich als GRB Shareholder kapitalisiert.

Artikel 7: Die GRB belastet alle Konten mit einer Umweltbelastungsgebühr. Dadurch erzielen die Bank und damit die Shareholder Einnahmen. Diese einfache Funktion ersetzt das komplizierte Steuersystem des alten Systems.
Die Umweltbelastungsgebühr auf Shareholderkonten wird aus dem Durchschnitt der ökologischen Fußabdrücke aller Shareholder errechnet. Um die Gebühr zu verringern, können Shareholder ihre Fußabdrücke reduzieren.
Die Umweltbelastungsgebühren für Gewerbe werden gestaffelt und richten sich nach der Umweltbelastung der jeweiligen Industriezweige.
Drei bis vier Kategorien genügen, um Gewerbe einzustufen in z.B. sehr hohe, hohe, mittlere und niedrige Umweltbelastung. Das wird Gewerbetreibende ermutigen, umweltfreundlicher zu produzieren, um weniger Abgaben zahlen zu müssen.

Um die Kaufkraft der Währung zu erhalten, also Inflation und Deflation zu vermeiden, wird nach dem Tode eines Shareholders der Betrag, mit dem der Verstorbene kapitalisiert wurde, automatisch aus dem Geldkreislauf entfernt. Die entsprechende Summe wird vom GRB Einnahmenkonto zurück in die Reserve überwiesen. Wenn also ein Shareholder genau zehn Jähre nach der Registrierung vom System als tot erkannt wird, und auf seinem Konto befinden sich 50.000 ecocredits, so werden 150.000 ecocredits (für 10 Jähre Kapitalisierung) an die Reserve zurückgehen, davon 100.000 vom GRB Einnahmenkonto.

Artikel 8: Die GRB Einnahmen werden nach dem Übergang folgendermaßen verteilt: Fünf Prozent des Geldes auf dem GRB Einnahmenkonto werden an das GRB Kommunikationskonto überwiesen, und 95% werden gleichmäßig auf alle Shareholder Konten verteilt. Dieses ist das GRB Einkommen der Shareholder (die Einnahmen durch die Kapitalisierung in Artikel 6 werden nicht dazugezählt), von dem jeder 10 % in die Erneuerung von Ökosystemen investiert. Das kann zum Beispiel ein Projekt zur Wiederaufforstung, eine Bildungseinrichtung, ein Kunst- oder Forschungsprojekt sein oder die Unterstützung des ökologischen Landwirtschaftsbetriebs nebenan etc.
Jeder Shareholder entscheidet selber, wohin sein Geld fließt.
Mittels eines elektronischen Fragebogens bestimmen die Shareholder die Verteilung der GRB Einnahmen, das heißt welcher Prozentsatz in Shareholder Kommunikation fließt, welcher den Shareholdern zukommt und wie viel davon in die Erneuerung von Ökosystemen investiert wird.

Artikel 9: Das GRB acting manager Amt ist ein unbezahltes Ehrenamt. Jeder Shareholder kann sich mittels eigener Website zur Wahl stellen. Die Amtszeit ist unbefristet, die Person kann jederzeit durch eine andere ersetzt werden, wenn die Shareholder es per Mehrheitsentscheid so bestimmen.
Als acting manager verwaltet man das transparente GRB Kommunikationskonto, bezahlt also die Rechnungen für Shareholder Kommunikation an z.B. Nokia, Motorola, Vodafone, China Telecom etc. Die Person des acting manager verwaltet auch das transparente GRB Umrechnungskonto bis zu dessen Auflösung.

Artikel l0: Wenn ein Jahr lang ein Konto inaktiv war, so zieht das Reservekonto den Saldo ein. Das System geht davon aus, dass der betreffende Shareholder verstorben ist.
Jeglicher Änderung an der Charta muss die Mehrheit der Shareholder zustimmen.
Erziehungsberechtigte stimmen für ihre Kinder oder Schutzbefohlenen und verwalten deren Konten.

 

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